Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Es verpflichtet große Unternehmen sicherzustellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferketten eingehalten werden. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten zu verhindern.
Wesentliche Aspekte des LkSG sind:
- Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden sowie für ausländische Unternehmen mit einer signifikanten Präsenz in Deutschland (mehr als 3.000 Mitarbeitende) oder solchen, deren Geschäftstätigkeit erhebliche Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt in Deutschland hat.
- Sorgfaltspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Risikoanalysen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in ihren Lieferketten durchzuführen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Beschwerdemechanismen für betroffene Personen einzurichten.
- Berichtspflichten: Betroffene Unternehmen müssen jährlich Berichte veröffentlichen, die ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren, einschließlich durchgeführter Risikoanalysen und ergriffener Maßnahmen zur Risikominderung.
- Strafen: Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, können mit erheblichen Geldbußen und rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) spiegelt das Engagement Deutschlands wider, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken global zu fördern und Menschenrechte sowie Umweltstandards innerhalb der Unternehmenslieferketten zu schützen.