Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Transparenz im Finanzdienstleistungssektor hinsichtlich Nachhaltigkeit zu erhöhen. Sie trat im März 2021 in Kraft und verpflichtet Finanzmarktteilnehmer sowie Finanzberater zur Offenlegung von Informationen darüber, wie sie ESG-Risiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einbeziehen.
Wesentliche Elemente der SFDR sind:
- Klassifizierung von Finanzprodukten: Die SFDR klassifiziert Finanzprodukte in drei Kategorien basierend auf ihren Nachhaltigkeitsmerkmalen: Artikel 6 (nicht nachhaltig), Artikel 8 (leicht grün) und Artikel 9 (dunkelgrün), wobei die Nachhaltigkeit jeweils zunimmt.
- Offenlegungspflichten: Finanzinstitute müssen offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsprozesse integriert werden, welche potenziellen Auswirkungen diese Risiken auf Renditen haben und wie adverse Auswirkungen auf Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
- Vorvertragliche Informationen: Unternehmen sind verpflichtet, klare Informationen über die Umwelt- und Sozialmerkmale ihrer Produkte in vorvertraglichen Dokumenten bereitzustellen, damit Investoren informierte Entscheidungen treffen können.
- Periodische Berichterstattung: Vermögensverwalter müssen auch regelmäßig über die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Produkte berichten und Transparenz hinsichtlich der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitsziele bieten.
Die SFDR zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Investoren genaue Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhalten, wodurch nachhaltige Investitionen in der gesamten EU gefördert werden.